Anwohnerumfrage der Deutschen Hochschule der Polizei

Schriftliche Frage:

Vor einem Jahr führte eine Arbeitsgruppe der Polizeifachschule Münster eine Befragung der Altstadtbewohner zu Problemen des Nahtourismus durch, insbesondere zu alkoholbedingten Problemen. Dieser Bericht ist seit einiger Zeit zur Veröffentlichung freigegeben. Die Vertreter der Bunten Linken haben sich auf einer Veranstaltung im Kommunalwahlkampf - wie alle anderen anwesenden Kandidaten - für eine rasche Veröffentlichung in Heidelberg und eine Behandlung dieses Berichtes im Gemeinderat eingesetzt.

Wann beabsichtigen Sie diese Untersuchung und die Konsequenzen, die die Arbeitsgruppe "Lebenswerter öffentlicher Raum" vorgeschlagen hat, zu veröffentlichen (z.B. auf der Webseite der Stadt)?

Wann wird der Gemeinderat mit dem Bericht befasst?

 

Antwort:

Die Ergebnisse des von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann  eingerichteten Runden Tisches "Lebenswerter öffentlicher Raum" wurden der Verwaltung mit Schreiben vom 06.08.2014 offiziell mitgeteilt. Ausgangspunkt des "Runden Tisches" war eine von vielen Kommunen geforderte Schaffung einer Rechtsgrundlage im Polizeigesetz zum Erlass zeitlich und örtlich begrenzter Alkoholkonsumverbote an örtlichen Problemlagen. Gerade dieses Handlungsfeld war Anlass für die Bildung der Arbeitsgruppe und für eine wissenschaftlich begleitende Untersuchung, unter anderem eine Anwohnerumfrage, die von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster vorgenommen wurde. Die unter der Leitung des Innenministeriums eingerichtete Arbeitsgruppe hat mittels wissenschaftlicher Begleitung insgesamt 73 alkoholkonsumbedingte Problemlagen im öffentlichen Raum identifiziert, deren Ursachen und Ausprägung höchst unterschiedlich sind. Sie umfassen die Party- und Eventszene, Treffpunkte marginalisierter Gruppen, Jugendtreffpunkte und verschiedene wiederkehrende Festveranstaltungen. Trotz intensiver Anstrengungen der Kommunen und des Städtetages für die Schaffung einer Rechtsgrundlage im Polizeigesetz zum Erlass zeitlich und örtlich begrenzter Alkoholkonsumverbote an örtlichen Problemlagen sahen Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Herr Innenminister Reinhold Gall keine Möglichkeit, dies derzeit politisch durchzusetzen. Die Ergebnisse des "Runden Tisches" hätten vielmehr gezeigt, dass sich eine Entspannung der Lage in den Städten und Gemeinden ergeben habe und es deshalb auch nicht erforderlich sei, Alkoholkonsumverbote vor Ort möglich zu machen. Vielmehr wurden Empfehlungen  herausgegeben, die sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen darstellen, die als sogenannte "Best practice-Ansätze" den Verantwortungsträgem vor Ort wertvolle Impulse für das eigene Handeln geben sollen.

Bereits zu diesem Zeitpunkt beschäftigte sich die Verwaltung intensiv mit dem Thema "Sperrzeitverordnung für die Altstadt". ln Sachen Sperrzeitverordnung hatte sich die Stadt in einem Vergleich vor Gericht unter anderem verpflichtet, ein Lärmgutachten zu erstellen und auf dieser Grundlage durch den Gemeinderat neu über die Sperrzeitverordnung entscheiden zu lassen. Ein Verwaltungsvorschlag für die im Vergleich vorgesehene erneute Entscheidung über die Sperrzeitverordnung kann allerdings erst nach umfangreichen rechtlichen Prüfungen und Abwägungen vorgenommen werden. Hierzu hat inzwischen ein qualifizierter Gutachter eine Lärmberechnung für die Altstadt durchgeführt. Konkret ging es um die Fragestellung, welche Geräuschemission von den Gaststättenbesuchern im öffentlichen Raum ausgehen. Auf der Basis dieses Gutachtens ist dann über Veränderungen der Sperrzeit zu entscheiden.

Sowohl die landespolitische Entscheidung, dass es kein Alkoholkonsumverbot an örtlichen Problemlagen geben wird als auch die anstehende kommunalpolitische Entscheidung über eine Veränderung der Sperrzeitverordnung stehen in engem Zusammenhang. Deshalb hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, bei diesen brisanten Themen Verwaltungsvorlagen parallel in den beteiligten Gremien vorzustellen, und zwar im Bezirksbeirat Altstadt am 27.11.2014, im Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2014 und im Gemeinderat am 18.12.2014.

Die Verwaltung verspricht sich davon eine sachgerechte Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Anwohner und Anwohnerinnen, den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomiebetriebe und den Bedürfnissen der Besucher und Besucherinnen der Altstadt. Damit wird zeitgleich auch die Öffentlichkeit  umfassend informiert werden. Die Vertreter und Vertreterinnen der Bürgerinitiativen sind über die Vorgehensweise informiert worden.

Themen: 
25.10.2014