Recht des Gemeinderats auf Information

Ein grundsätzliches Recht des Gemeinderates, das Recht auf Information über Angelegenheiten der Stadt, wollen jetzt Grüne und Bunte Linke/Die Linke einklagen. Der Oberbürgermeister hatte Teile eines beantragten Tagesordnungspunktes zur Siedlung „Blaue Heimat“ der städtischen Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz nicht zugelassen mit dem Argument, für diese Fragen sei eine Zuständigkeit des Gemeinderates nicht gegeben. Gefragt hatten die Stadträtinnen und Stadträte nach den Kosten der Renovierung der Wohneinheiten, nach der Dauer der laufenden Mietverträge und nach dem Wohnungsleerstand. Da dies nicht das erste Mal war, dass der Oberbürgermeister einen Tagesordnungspunkt mit einer solchen Begründung zurückwies, haben die Stadträtinnen und Stadträte der beiden Gruppen sich entschlossen, diesmal das Informationsrecht des Gemeinderates einzuklagen.

„Wir hatten den Oberbürgermeister mehrfach schriftlich darauf hingewiesen, das seine Entscheidung nicht in Einklang mit der Gemeindeordnung steht“, so Stadtrat Arnulf Weiler-Lorentz (Bunte Linke). „Die Gemeindeordnung formuliert völlig eindeutig, dass ein Viertel der Gemeinderäte verlangen kann, dass der Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung den Gemeinderat unterrichtet.“ Auch der einschlägige Kommentar zur Gemeindeordnung leite hieraus ein Informationsrecht des Gemeinderates selbst für den Bereich städtischer Aufgaben ab, in dem der Oberbürgermeister selbst entscheide. „Wir wollen mit dieser Klage diese Frage grundsätzlich geklärt wissen, um nicht immer wieder in diese Auseinandersetzung zu geraten“, ergänzte Beate Deckwart-Boller, Fraktionsvorsitzende der Grünen. „Deshalb haben wir jetzt den Weg der Klage beschritten.“

Presseerklärung:  Heidelberg, den 11.1.2014

11.01.2014