Für ein Recht auf Stadt

Für ein Recht auf Stadt

Die Stadt ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist ein höchst komplexes Gebilde, in dem sich soziale, wirtschaftliche und kulturelle Interessen vielfältig kreuzen, und schon deshalb fragil. Sie ist es umso mehr, als globale Einflüsse des modernen Kapitalismus sie um das bringen können, was sie ausmacht.

Um konkrete Aussagen zu den vielen großen und kleinen Fragen der Heidelberger Kommunalpolitik machen zu können, bedarf es nicht nur des differenzierten Blicks auf das jeweilige Detail. Als lokale Gruppierung eint uns vielmehr eine politische Haltung, die nicht auf die Veränderung der Welt im Ganzen zielt, die aber verlangt, die allgemeinen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen so weit zu verstehen, dass dieses Verständnis uns ein konkretes Handeln vor Ort erlaubt. Diese Haltung können wir in einigen Grundsätzen andeuten. Dabei versuchen wir, die Kritik am Bestehenden mit einem Ausgriff auf das Mögliche, Notwendige oder doch Wünschenswerte zu verbinden.

 

Stadt und Bürger

Der Mensch hat nicht nur Würde, er hat auch Größe. Unser Ausgangspunkt ist, dass diese Größe jedem in gleicher Weise zukommt. Dabei vertrauen wir einerseits auf die Fähigkeiten der „Kleinen“ und verlangen andererseits von den „Großen“, dass sie sich bescheiden. Die Stadt als sozialer Ort darf nicht den Raum abgeben, in dem und durch den sich die Wirkungen der sozialen Ungleichheit manifestieren und reproduzieren.

Die Stadt ist nicht nur für diejenigen da, die Geld haben. Der öffentliche Handlungsspielraum und die kollektive Verantwortung der Bürger müssen geschützt werden. Immer häufiger drückt sich die Macht des Reichtums darin aus, dass wohltätige Spenden oder Sponsoring einer Privatisierung originär öffentlicher Macht Vorschub leisten und so anderen Interessen als dem allgemeinen Interesse der Heidelberger Bürgerschaft dienen. Dies findet seinen sichtbaren Ausdruck auch in einer zunehmenden Ökonomie des Spektakels, des Events.

Dieser Entwicklung halten wir entgegen, dass die Stadt, soweit sie nur kann, für Bedingungen der Entwicklung aller Sorge zu tragen hat. Ein Auseinanderfallen der Stadt („wir haben nichts miteinander zu tun“) darf es nicht geben, ebenso wenig eine Benachteiligung oder Bevorzugung einzelner Stadtteile durch die städtische Politik. Wir brauchen ein Minimum an Ähnlichkeit der städtischen Lebensverhältnisse, weil nur so eine wechselseitige Bezugnahme und der Sinn für kollektive Verantwortung der Bürger entstehen können.

 

Demokratie und Emanzipation

Wir verstehen Demokratie nicht allein als Entscheidungsprozess, selbst wenn er sich in Bürgerentscheiden auf lokaler oder überregionaler Ebene ausdrückt. Demokratie muss durch einen emanzipatorischen Prozess geprägt sein, durch den der Bürgersinn geschärft und die Bürger in die Lage versetzt werden, eine aufgeklärte Entscheidung zu treffen. Während etwa die Abstimmung über Stuttgart 21 eher dazu diente, eine Diskussion baldmöglichst zu beenden, war der Bürgerprotest gegen den Stadthallenanbau ein beispielhafter Vorgang, bei dem eine intensive und kritische Diskussion in weiten Teilen der Stadtbevölkerung den Ausgang der demokratischen Entscheidung bestimmt hat.

Ernst genommene Bürgerbeteiligung muss demnach beide Elemente beinhalten: Umfängliche Information, Diskussion und Meinungsbildung verbunden mit der echten Mitwirkung an der Entscheidung. Bürgerinitiativen, sofern sie allgemeine Anliegen verfolgen, sind relevante Träger der demokratischen und emanzipatorischen Prozesse in der Stadt. Indem sie sich für den Erhalt der städtischen Lebendigkeit einsetzen, sind sie auch selbst ein Ausweis für das Bestehen dieser Lebendigkeit.

 

Öffentliche Sphäre

Maßstab in kommunalen Angelegenheiten ist für uns das, was sich mit dem Begriff der öffentlichen Vernunft fassen lässt, verstanden als ein Ensemble von Erfahrungen, normativen Elementen, reflexiven Prozessen sowie Fragen nach Gründen und Interessen.

Als notwendige Voraussetzung für demokratische und emanzipatorische Prozesse, die die öffentliche Vernunft steuern, sehen wir die Verfügbarkeit von öffentlichem Raum. Für zufällige und gewollte Begegnungen, für den Austausch von Gedanken, für kritische Diskussion und Streit, für Handel und Wandel, aber auch für Ruhe, Erholung und Menschsein muss die Stadt als sozialer Ort Möglichkeit und Raum bieten.

Die öffentliche Vernunft kommt auch darin zum Tragen, dass öffentliche Interessen und Güter in der Verfügbarkeit der Stadt verbleiben. Wir sind gegen die Privatisierung öffentlicher Dienste, für den Erhalt des öffentlichen Eigentums und für eine aktive Gestaltung der Wohnungspolitik. Mittel dazu sind Nutzung der städtischen Planungshoheit, aktive Grundstückspolitik, städtische Förderprogramme, insbesondere für gebundenen Wohnraum, Erhaltungssatzung, Förderung von Genossenschaften und Initiativen für alternatives und gemeinschaftliches Wohnen.

In einer Stadt, die durch enge Besiedlung und wenig Raum zur Ausdehnung gekennzeichnet ist, müssen diejenigen Bewegungsformen Vorrang haben, die diesen Raum am wenigsten beanspruchen (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV).

Den öffentlichen Reichtum einer Stadt machen ihre Einrichtungen aus, Kinderkrippen ebenso wie Altenheime, Versammlungsräume und Hallenbäder (in Heidelberg ist „Altes Hallenbad“ nur eine Bushaltestelle).

 

Was ist „Stadt“?

Jeder kennt es: Eine Stadt erzeugt Gefühle, sie wirkt schön oder hässlich, abweisend oder einladend. Sie hilft, Formen der Wahrnehmung, des Ausdrucks und des Umgangs zu gewinnen. In diesem Sinn ist die Stadt ein Stück weit Erzeugerin von Menschlichkeit. Folglich verlangt sie die Berücksichtigung von spezifischen Kulturen und von gezeigter Geschichte. Die Stadt ist der Ort des kollektiven Gedächtnisses und deshalb Orientierungspunkt vor allem für die, die in ihr leben.

Das gewachsene kollektive symbolische Kapital der Stadt („Stadt der Romantik“) kann gebraucht, soll aber nicht missbraucht werden. Die Stadt darf nicht der Vermarktung unterstellt werden, in der einerseits ihre Eigenheiten zur Inszenierung von Besonderheiten in der Konkurrenz herangezogen werden („mediterranes Flair“,„Stadt am Fluss“), andererseits durch uniformierende Kommerzialisierung ein Milieu geschaffen wird – die Hauptstraße zeigt es -, das einen Sinn für Eigenheiten weder kennt noch braucht.

Eingriffe in das Stadtgefüge bedürfen einer tragfähigen Begründung, nicht aber das Bewahren und Verteidigen. Wir nehmen das Spezifische in der Stadt ernst und folgen nicht jedem globalen Trend. Stadtgestaltung muss sich unter den heutigen Verhältnissen vorrangig als Stadterhaltung verstehen. Für Großprojekte ist in der Regel kein Raum.

Die Stadt muss auf allen Ebenen ein Ort der Widerständigkeit gegen allein ökonomisch getriebene Interessen sein. Entwicklungen in der Stadt sind keine naturwüchsig ablaufenden Prozesse; sie werden von Menschen mit ihren Vorstellungen, Wünschen und Phantasien beeinflusst. An ihnen liegt es, die Behauptung von „Sachzwängen“ (nicht selten nur verkleidete Interessen) nicht hinzunehmen, sondern auf dem eigenen Recht zur Frage, zur Kritik und zur Mitwirkung zu bestehen.

Die Stadt betont das Gemeinsame. Wir verstehen die Stadt als Ort von Erfahrung und Austausch, gerade auch mit dem uns Fremden. Die Stadt wird durch moderne Formen der virtuellen Kommunikation in sozialen Netzwerken nicht überflüssig. Die Stadt ist der eigentliche Ort zur Einübung in die schwierige Kunst, gemeinsam zu leben.

Es ist das Ineinanderwirken von Gleichartigem und Verschiedenem, von Vertrautem und Fremdem, von Einheit und Differenz, das das Wesen der Stadt ausmacht.

Die Stadt verdient es, dass wir uns um sie kümmern und auch ihre Autonomie verteidigen. In dem Maße, in dem wir uns für ihren Erhalt, ihre Entfaltung, ihre sozialen, ökonomischen, kulturellen und ökologischen Bedingungen einsetzen, können wir sagen, dass wir auch ein Recht haben – ein Recht auf Stadt.

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