Providenzgarten heute im Bezirksbeirat
Unser Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich rund um die Providenzkirche wird von der Verwaltung abgelehnt. Wir denken, dass mit einer Erbpachtübernahme des Gartens allein das Gebiet noch nicht gerettet ist. Mit einer an die Umgebung angepassten Bebauung nach § 34 BauGB, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, ist eine klimatologisch zu dichte und zu hohe Bebauung möglich. Ein Bebauungsplan
legt Abweichungen von § 34 fest. Wir halten das für notwendig und hoffen auf eine Mehrheit.
Themen:
11.01.2023