Unsere Änderungsanträge zum Haushalt ...
Priorität 1: Klimawandel entgegenwirken – konkret und im gesamten städtischen Wirkungsbereich inkl. Tochter-Unternehmen durch nachgewiesene Minderung der CO2-Emmission. Priorität 2: Erreichung weiterer globaler Nachhaltigkeitsziele ganz konkret und nachvollziehbar, etwa zur Armutsbekämpfung durch verpflichtende Vorgaben an die GGH zur Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfe. Auf Abbau der Politikverdrossenheit und mehr demokratische Mitbestimmung in den Stadtteilen zielt z.B. das „Stadtteilbudget“.
Themen:
05.05.2021