Voraussetzung für preisgünstige Mieten ...

... ist städtischer Grundbesitz: Grund und Boden, den die Stadt besitzt, sollte nicht verkauft werden, sondern grundsätzlich in Erbpacht vergeben werden. Die Kosten von Wohnungen werden in den letzten Jahren großenteils von den Grundstückskosten bestimmt, die stark angestiegen sind. Da Grund und Boden nicht vermehrbar ist und deshalb klassische Marktmechanismen nicht greifen können, sollte ein erheblicher Teil der Fläche im Besitz

der Stadt sein, also Gemeingut.

arnulf.lorentz@t-online.de

21.02.2024