Verwaltung und Gemeinderat
Verwaltungshandeln stellt den Gemeinderat oft vor vollendente Tatsachen, vor allem bei privaten Bauvorhaben. Es laufen Fristen ab, der Gemeinderat hechelt chancenlos hinterher und kann keine Prioritäten mehr setzen, z.B. für Denkmal- und Umweltschutz. So kürzlich beim Abriss in der Bergstraße 147 und jetzt im Schloß-Wolfsbrunnenweg, wo die Veränderungssperre unveränderbar abläuft. Unsere vielen guten Konzepte, Stadtklimagutachten,
Rahmenkonzepte und Masterpläne mit diversen Zielen, Konzept „Erhalt der Kulturlandschaft“ usw: Alle werden erst rechtlich bindend über Ortsrecht, also Bebauungspläne und Satzungen. Wenn diese fehlen, bleibt es beim „Abwägen“ in den Ämtern ohne nachvollziehbare systematische Priorisierung.