Stadthalle ist ein denkmalgeschütztes Kunstwerk

und zwar in ihrer Gesamtheit. Gebäude und Inneneinrichtung beziehen sich aufeinander. Deshalb muss die Inneneinrichtung bewahrt werden. Dies gilt für die historische Klangsituation, die zusammen mit der Voit Orgel zum „UNESCO-Weltkulturerbe Orgelbau“ in Deutschland gehört. Bühnen- und Beleuchtungstechnik müssen unter diesen Gesichtspunkten behutsam erneuert werden. Eine Konstruktion mit aufsteigenden Rängen im Parkett und der Einbau von Hubpodien im Zuschauerbereich lehnen wir ab.

arnulf.lorentz@t-online.de

28.04.2021