Wie man ein Baudenkmal zerstört

Der Eigentümer lässt das Baudenkmal verkommen. Der Oberbürgermeister informiert den Gemeinderat nicht. Es wird kein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB ausgesprochen. Das Baurechtsamt genehmigt den Abriss.

arnulf.lorentz@t-online.de

11.03.2020